Von Beschwerden und Unterdrückung |
2442.) ʿAbdallāh Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei. Und wer einem Muslim eine Sorge abnimmt, dem nimmt Allah eine Sorge von den Sorgen am Tage der Auferstehung ab. Und wer einen Muslim nicht bloßstellt, den stellt Allah nicht bloß am Tage der Auferstehung.“ (Vgl. Rassoul, Muhammad Ahmad: Die Brüderlichkeit im Islam, Islamische Bibliothek, Köln, sowie Hadith Nr.6951) |
2444.) Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Hilf deinem Bruder, ob er Unrecht begeht oder unter Unrecht leidet!“ Einer fragte: „O Gesandter Allahs, diesem helfen wir, wenn er unter Unrecht leidet. Aber wie können wir ihm helfen, wenn er selbst Unrecht begeht?“ Der Prophet erwiderte: „Indem du seine Hände mit der Tatkraft vom Unrecht abhältst!“ (Vgl. Hadith Nr.6951 f.) |
2447.) ʿAbdallāh Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer Unrecht begeht, über den kommen Finsternisse über Finsternisse am Tage der Auferstehung.“ |
2448.) Abū Maʿbad, Sklave des Ibn ʿAbbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, Muʿath in den Yemen entsandte und zu ihm sagte: „Hüte dich davor, dass ein Unterdrückter gegen dich eine Klage (bei Allah) erhebt denn sie kommt an und wird von nichts vor ihrem Zugang zu Allah abgeschirmt.“ |
2449.) Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer seinem Bruder Unrecht, hinsichtlich der Verletzung seiner Ehre oder sonst irgend etwas zugefügt hat, der soll schon heute für eine Wiedergutmachung sorgen, ehe der Tag kommt, an dem diese durch (Wiedergutmachung mit) Dinar und Dirham nicht mehr möglich sein wird und an dem von seinen guten Taten soviel abgeschnitten wird, wie sein Unrecht ausmacht, und wenn ihm keine guten Taten zugeschrieben worden sind, dann wird ersatzweise etwas von den übeltaten seines Gegners genommen und (zugunsten) des anderen gelegt.“ ... |
2452.) Saʿid Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass er den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen hörte: „Wer sich widerrechtlich ein Stück Land aneignet, trägt es als siebenfache Last an seinem Hals (am Tage der Auferstehung).“ |
2453.) Abū Salama berichtete, dass es zwischen ihm und anderen Leuten einen Rechtsstreit (wegen einem Stück Land) gab. Als er von diesem bei ʿAʾischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, sagte sie zu ihm: „O Abū Salama, hüte dich vor dem Land denn der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer sich widerrechtlich ein Stück Land aneignet, auch wenn dieses nur so groß wäre wie eine Handspanne, trägt es als siebenfache Last an seinem Hals (am Tage der Auferstehung).“ |
2457.) ʿAʾischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Es gibt unter den Menschen solche, die von Allah nicht geliebt werden, und es sind diejenigen, die zank- und streitsüchtig sind.“ |
2458.) Umm Salama, Allahs Wohlgefallen auf ihr, Gattin des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, hörte Leute vor seiner Wohnungstür streiten. Er ging hinaus und sagte zu ihnen: „Ich bin nur ein Mensch*, und zu mir kommen eure Streitparteien. Es mag vorkommen, dass manche unter euch in ihren Anliegen wortgewandter sind als die anderen, und somit nehme ich an, dass derjenige die Wahrheit sagt, und ich so ein Urteil zu seinen Gunsten gebe. Wenn ich zu seinen Gunsten dann das Recht eines Muslims gebe, dem ist eine Glut aus dem Höllenfeuer gegeben. Er soll dann darüber entscheiden, ob er diese Gunst annimmt oder nicht.“ (* Siehe Hadith Nr. 7169 und die Anmerkung dazu) |
2459.) ʿAbdallāh Ibn ʿAmr, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Es gibt vier Eigenschaften, welche den Menschen zu einem Heuchler brandmarken, wenn er sich diese aneignet und wenn er nur eine von diesen vier Eigenschaften besitzt, der besitzt solange eine Eigenschaft der Heuchelei, bis er diese von sich abwirft (und dies ist der Fall), wenn er spricht, lügt er, wenn er etwas verspricht, erfüllt er es nicht, und wenn er eine Abmachung eingeht, handelt er untreu, und wenn er streitet, verhält er sich maßlos unverschämt.“ |