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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 3   |   Angezeigt:   1-3   |    Übersicht


كِتَاب الشُّرُوطِ
Die Bedingungen (Schurut)


2714.)

Dscharir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich leistete dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, den Treueschwur, und er stellte mir zur Bedingung, dass ich gegenüber jedem Muslim aufrichtig sein müsse.“

(Siehe Hadith Nr. 2715)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 48/Hadithnr. 2714]


2715.)

Dscharir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich leistete dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, den Treueschwur, dass ich das Gebet verrichte, die Zakah entrichte und gegenüber jedem Muslim aufrichtig bin.“

(Siehe Hadith Nr.2714)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 48/Hadithnr. 2715]


2721.)

ʿUqba Ibn ʿAmir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Die Bedingungen, um deren Erfüllung ihr vorrangig Sorge tragen sollt, sind solche, unter denen euch die Schamteile (der Frauen durch Heirat) erlaubt worden sind.“ (Es handelt sich hier um die Wichtigkeit der Erfüllung des Ehevertrags und der Bewahrung der Rechte der Frau. Bei dem Grundsatz des Islam, dass alle Dinge erlaubt sind, mit Ausnahme dessen, was Allah verboten hat, bildet der Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau eine Ausnahme: Hier heißt es, dass alle geschlechtlichen Beziehungen zwischen den beiden grundsätzlich verboten sind, mit Ausnahme dessen, was Allah u. a. durch Heirat erlaubt hat. Ohne die Eheschließung also, mit der gewisse Rechte für die Frau zustandekommen, hätte der Mann - außer Unzucht, Vergewaltigung und Ehebrechen - keine Möglichkeit zu ihrer weiblichen Natur gefunden. Siehe Hadith Nr. 5151)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 48/Hadithnr. 2721]

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