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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 13   |   Angezeigt:   11-20   |    Übersicht


كِتَاب الْوَصَايَا
Das Testament


2771.)

Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, gab seine Anweisung für den Bau der Moschee und sagte: „O Söhne des An-Na??ar, nennt mir einen Preisvorschlag für diesen euren Obstgarten!“ Und sie sagten: „Bei Allah, nein! Wir verlangen dafür keinen Preis. Dieser sei nur Allah gewidmet.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 49/Hadithnr. 2771]


2772.)

Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „ʿUmar erwarb ein Stück Land in Chaibar. Er begab sich zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagte: „O Gesandter Allahs, ich erwarb ein Stück Land, und einen besseren Erwerb als diesen habe ich nie gemacht, so gib mir deinen Rat dafür.“ Der Prophet sagte: „Stifte - wenn du willst - den Grund und Boden davon und spende den Ertrag davon.“ ʿUmar stiftete es dann mit der Bedingung, dass dessen Grund und Boden weder verkauft noch verschenkt noch beerbt werden dürfe, und daß (der Ertrag) als Spende gelte: für die Armen, die Verwandten, die Sklaven, auf dem Weg Allahs, die Gäste, die Reisenden und daß es für den Verwalter des Gutes keine Sünde sei, wenn er auch davon seinen Lebensunterhalt bestreite, oder einen Freund speise, der keine ungerechtfertigte Bereicherung beabsichtige.“ (Siehe Hadith Nr.2764)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 49/Hadithnr. 2772]


2776.)

Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Meine Erben werden unter sich (nach mir) weder einen Dinar noch einen Dirham teilen dürfen. Was ich hinterlasse, ist - mit Ausnahme des Lebensunterhaltes für meine Frauen und des Arbeitslohns für meinen Diener - eineSadaqa .“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 49/Hadithnr. 2776]

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