Die Scheidung (Talaq) |
5345.) Zainab, Tochter der Umm Salama berichtete: „Als Umm Habiba Bint Abi Sufyan die Todesnachricht ihres Vaters bekam, ließ sie sich etwas Parfüm bringen und rieb damit ihre beiden Arme ein und sagte: „An sich habe ich kein Verlangen nach Parfüm. Ich habe nur den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen hören: „Einer Frau, die an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, ist es nicht erlaubt, um einen Toten länger als drei Tag zu trauern, mit Ausnahme des verstorbenen Ehemannes, um den sie vier Monate und zehn Tage trauern soll."“ (Siehe Hadith Nr. 5339 und die Anmerkung dazu) |