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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 9   |   Angezeigt:   1-9   |    Übersicht


كِتَاب الأَضَاحِيِّ
Die Opfertiere


5545.)

Al-Baraʿ, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Das erste, mit dem wir an diesem unserem Tag* beginnen, ist, dass wir beten, alsdann zurückkehren, um zu schlachten. Wer dieses tut, der verfährt nach unserer Sunnah, und wer vor dem Gebet bereits geschlachtet hat, so ist das nur Fleisch, das er seiner Familie gibt und mit dem Opfern nichts zu tun hat.“ Da stand Abū Burda Ibn Niyar - der bereits geschlachtet hatte - auf und sagte: „Ich habe noch ein Schlachttier.“ Der Prophet sagte: „Schlachte es, damit dir der Lohn davon nicht entgeht.“ ...(*Es handelt sich um den ersten Tag des Opferfestes (ʿId al-Adha) . Siehe Hadith Nr. 5546)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 66/Hadithnr. 5545]


5546.)

Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer bereits vor dem Festgebet geschlachtet hat, der hat für sich selbst geschlachtet, und wer nach dem Festgebet geschlachtet hat, der hat sein Opfer richtig dargebracht und nach der Sunnah der Muslime verfahren.“ (Siehe Hadith Nr.5545)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 66/Hadithnr. 5546]


5548.)

ʿAʾischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, bei ihr eintrat, während sie ihre Monatsregel bei Sarif vor der Erreichung Makkas bekam und deshalb weinte. Er fragte: „Was ist mit dir los, hast du deine Regel bekommen?“ ʿAʾischa sagte: „Ja!“ und der Prophet sagte: „Das ist eine Sache, die Allah den Töchtern Adams auferlegt hat. So verfahre mit allen Dingen, die ein Pilger gewöhnlich vornimmt, mit Ausnahme der Umkreisung des Hauses (der Kaʿba).“ ʿAʾischa sagte: „Als wir in Mina waren, wurde mir Rindfleisch gebracht, und ich fragte: „Wofür ist das?“ (Die überbringer) sagten: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, opferte Rinder für seine Frauen.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 66/Hadithnr. 5548]


5553.)

Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, opferte gewöhnlich zwei Schafsböcke und ich opfere ebenfalls zwei Schafsböcke.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 66/Hadithnr. 5553]


5554.)

Anas Ibn Malik berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, begab sich zu zwei weißen Schafsböcken und schlachtete sie eigenhändig.“ ...

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 66/Hadithnr. 5554]


5569.)

Salama Ibn Al-Akwaʾ berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer von euch ein Schlachttier geopfert hat, der soll nicht etwas davon in seiner Wohnung nach Ablauf von drei Nächten zurückbehalten.“ Ein Jahr später fragten ihn die Leute: „O Gesandter Allahs, sollen wir diesmal wie im vergangenen Jahr verfahren?“ Der Prophet sagte: „Esset davon, speist (die anderen) und hebt noch etwas davon auf denn im vergangenen Jahr befanden sich die Leute in einer Not und ich wollte, dass ihr dabei helft.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 66/Hadithnr. 5569]


5570.)

ʿAʾischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Wir haben gewöhnlich das Fleisch der Opfertiere mit Salz haltbar gemacht und zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, nach Al-Madina gebracht, und er sagte zu uns: „Esset davon nicht länger als drei Tage!“ Und dies war von ihm kein Befehl vielmehr wollte er damit erreichen, dass wir andere davon speisen und Allah weiß besser Bescheid.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 66/Hadithnr. 5570]


5571.)

Abū ʿUbaid, Sklave des Ibn Azhar berichtete, dass er das Opferfest mit ʿUmar Ibn Al-Chattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, miterlebte. Er (ʿUmar Ibn Al-Chattab) verrichtete das Festgebet vor der Predigt, sprach anschließend zu den Menschen, indem er sagte: „O ihr Menschen, der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, hat euch wahrlich das Fasten an den beiden Festtagen verboten. Was den ersten angeht, so handelt es sich um den Tag, an dem ihr (nach Ablauf des Monats Ramadan) euer Fasten brechet. Und was den anderen angeht, so handelt es sich um den Tag, an dem ihr vom Fleisch eurer Opfertiere esset.“ (Siehe ferner Hadith Nr.5572)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 66/Hadithnr. 5571]


5572.)

Abū ʿUbaid berichtete: „Ich erlebte dann1) den Festtag mit ʿUthman Ibn ʿAffan2), und dies war ein Freitag. Er (ʿUthman Ibn ʿAffan) verrichtete das Festgebet vor der Predigt, sprach anschließend zu den Menschen, indem er sagte: „Ihr Menschen, heute ist ein Tag, an dem sich für euch zwei Feste auf einmal ereignen.3) Wer von den Leuten der ʿAwalyy 4) bis zum Freitagsgebet warten will, der kann warten, und wer nach Hause zurückkehren will, dem habe ich es erlaubt.5)" (1) Siehe Hadith Nr. 5571. 2) 3. Kalif des Islam. 3) Mit dem Freitagsgebet ist das andere Fest gemeint. 4) Dörfer in der Umgebung von Al-Madina. 5) Durch das Festgebet kann die Pflicht zum Freitagsgebet aufgehoben werden)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 66/Hadithnr. 5572]

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