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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
Anzahl der Ahadith: : 45   |   Angezeigt:   11-20   |    Übersicht


كِتَاب اللِّبَاسِ
Die Bekleidung (Libas)


5837.)

Huthaifa, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot uns, dass wir aus goldenen und silbernen Gefäßen trinken und daraus essen. Gleichermaßen verbot er uns auch, dass wir uns mit Seide und Seidenbrokat zu bekleiden oder aber darauf zu sitzen.“

(Vgl. dazu Hadith Nr. 5635, 5650 und 6222)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 70/Hadithnr. 5837]


5839.)

Anas berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, erlaubte Az-Zubair und Abdu-r-Rahman das Tragen von Seide wegen dem Juckreiz, unter dem die beiden litten.“ *(*diese Bestimmung gehört zu einem sehr interessanten Bereich der Notstandsgesetze in der Schariʿa. Siehe ferner Hadith Nr. 5835 und 5837)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 70/Hadithnr. 5839]


5842.)

Anas Ibn Malik berichtete, dass er Umm Kulthum, Allahs Friede auf ihr, Tochter des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, seidene Kleidung tragen sah.“ (Für eine Frau ist das Tragen von Seide völlig legitim denn das Verbot erstreckt sich lediglich auf die Männer)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 70/Hadithnr. 5842]


5846.)

Anas berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot es den Männern, sich mit (dem gelben) Safran zu färben.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 70/Hadithnr. 5846]


5847.)

Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, verbot es den Männern, sich während der Pilgerfahrt mit Tüchern zu bekleiden, die mit (dem gelben) Wars oder Safran gefärbt waren.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 70/Hadithnr. 5847]


5848.)

Al-Baraʿ, Allahs Wohlgefallen auf ihm berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, war von mittlerer Statur, und ich habe ihn einmal in einem roten Anzug gesehen, und wie diesen habe ich nie etwas Schöneres gesehen.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 70/Hadithnr. 5848]


5850.)

Saʿid Abū Maslama berichtete: „Ich fragte Anas, ob der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, das Gebet mit seinen Schuhen verrichtet hätte, und er sagte: „Ja!“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 70/Hadithnr. 5850]


5854.)

ʿAʾischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, hatte es immer gern, mit rechts zu beginnen, wenn er sich wusch oder kämmte, und wenn er seine Schuhe anzog.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 70/Hadithnr. 5854]


5855.)

Abū Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Keiner von euch darf in einem einzelnen Schuh laufen. Entweder läuft er barfuß oder mit den beiden Schuhen zusammen.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 70/Hadithnr. 5855]


5856.)

Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wenn einer von euch die Schuhe anziehen will, soll er mit dem rechten Fuß anfangen und wenn er seine Schuhe ausziehen will, soll er mit dem linken Fuß beginnen. Damit soll der rechte Fuß der erste von den beiden beim Anziehen und der letzte von beiden beim Ausziehen sein.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 70/Hadithnr. 5856]

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