Die Blutschuld (Diyya) |
6862.) Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Der Muslim bleibt stets unbedrängt im Rahmen seiner Religion, solange er kein widerrechtliches Blutvergießen begangen hat.“ |
6864.) ʿAbdallāh Ibn Masʿud berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Das erste, über das zwischen den Menschen (am Tage des Jüngsten Gerichts) gerichtet werden wird, ist das Blutvergießen!“ (*D.h. die Schuld an einer Mordtat Hadith Nr. 6533) |
6865.) Al-Miqdad Ibn ʿAmr Al-Kindyy, Verbündeter des Stammes Banu Zuhra, der mit dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, in der Schlacht von Badr gekämpft hatte, berichtete: „Ich sagte: „O Gesandter Allahs, ich war in einen Kampf gegen einen Ungläubigen verwickelt, als er mit dem Schwert auf meine Hand haute und sie abtrennte anschließend suchte er Schutz vor mir auf einem Baum und rief: "Ich bin ein Allah ergebener (Muslim)!" Soll ich ihn nun umbringen, nachdem er diese Worte gesprochen hat?“ Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Bringe ihn nicht um!“ Ich erwiderte: „O Gesandter Allahs, er hat doch eine meiner beiden Hände von meinem Leib abgetrennt und anschließend seine Worte gesprochen, nachdem er meine Hand abgetrennt hatte. Soll ich ihn nun umbringen?“ Der Prophet sagte: „Nein! Wenn du ihn umbringst, ist er (als Muslim) an deiner Stelle bevor du ihn umbrachtest, und du bist (als Nicht-Muslim) an seiner Stelle bevor er sein Wort sprach, das er von sich gab.“ (Fortsetzung folgt im Hadith Nr. 6866) |
6866.) (Fortsetzung des Hadith Nr. 6865) Ibn ʿAbbas fügte hinzu: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu Al-Miqdad: „Wenn es sich um einen Mann handelt, der unter den Ungläubigen lebte und seinen Glauben verborgen hielt, so ist dies genau der Fall mit dir gewesen, als du zuvor in Makka warst und deinen Glauben verborgen hieltest!“ |
6867.) ʿAbdallāh, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Kein Mensch wird ermordet, ohne daß der erste Sohn Adams einen Teil derartige Schuld mitträgt!“ |
6868.) ʿAbdallāh Ibn ʿUmar berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Kehret nicht nach mir in den Unglauben zurück, indem die einen von euch die Nacken der anderen abschlagen!“ (Siehe Hadith Nr.6869) |
6869.) Dscharir berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu mir während der Abschiedspilgerfahrt (Hadschat al-wadaʿ): „Laß die Menschen (diese meine folgenden Wörter) aufmerksam hören: "Kehret nicht nach mir in den Unglauben zurück, indem die einen von euch die Nacken der anderen abschlagen!"“(Siehe Hadith Nr.6868) |
6872.) Usama Ibn Zaid Ibn Haritha, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, entsandte uns (zu einem Feldzug) zum Ort Al-Hurqa in der Gegend von Dschuhaina. Dort überfielen wir die Leute gegen Morgen und besiegten sie. Ich verfolgte anschließend mit Hilfe eines Mannes von den Al-Ansar einen Mann von den Gegnern, und als wir ihn stellten, sagte er: "la ilaha illa-llah (= Kein Gott ist da außer Allah)". Während sich der Mann von den Al-Ansar zurückhielt und von ihm abließ, erstach ich ihn mit meinem Schwert, so daß er starb. Als wir beim Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, ankamen, wurde er davon unterrichtet, worauf er zu mir sagte: „Du Usama! Hast du ihn umgebracht, nachdem er "la ilaha illa-llah " gesagt hatte?“ Ich entgegnete: „O Gesandter Allahs, er wollte nur Zuflucht suchen!“ Der Prophet sagte abermals: „Hast du ihn umgebracht, nachdem er "la ilaha illa-llah " gesagt hatte?“ Er wiederholte diesen Satz mehrmals, bis ich mir wünschte, ich wäre vor diesem Tag noch nicht zum Islam gekommen.“ |
6874.) ʿAbdallāh Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer eine Waffe gegen uns richtet, der gehört nicht zu uns!“ (Vgl. Hadith Nr. 7070 ff.) |
6878.) ʿAbdallāh berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allah "(=la ilaha illa-llah)" darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.“ |