Die Blutschuld (Diyya) |
6894.) حَدَّثَنَا الأَنْصَارِيُّ، حَدَّثَنَا حُمَيْدٌ، عَنْ أَنَسٍ ـ رضى الله عنه ـ أَنَّ ابْنَةَ النَّضْرِ، لَطَمَتْ جَارِيَةً، فَكَسَرَتْ ثَنِيَّتَهَا، فَأَتَوُا النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم فَأَمَرَ بِالْقِصَاصِ. Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Die Tochter des An-Nudur ohrfeigte ein Sklavenmädchen und brach dabei einen ihrer Schneidezähne. Die Leute begaben sich deshalb zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, und er veranlasste die Wiedervergeltung (Qiṣāṣ).“ |
6900.) حَدَّثَنَا أَبُو النُّعْمَانِ، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ زَيْدٍ، عَنْ عُبَيْدِ اللَّهِ بْنِ أَبِي بَكْرِ بْنِ أَنَسٍ، عَنْ أَنَسٍ ـ رضى الله عنه ـ أَنَّ رَجُلاً، اطَّلَعَ فِي بَعْضِ حُجَرِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم فَقَامَ إِلَيْهِ بِمِشْقَصٍ أَوْ بِمَشَاقِصَ وَجَعَلَ يَخْتِلُهُ لِيَطْعُنَهُ. Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ein Mann spähte in eine der Wohnstätten des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm. Der Prophet stand auf und zielte mit einer scharfkantigen Pfeilspitze (oder einem Holzstab) auf ihn, um ihn heimlich zu stechen.“ Guckt einer durch das Schlüsselloch in einen Privatbereich eines anderen hinein und verliert dabei sein Auge durch einen Spieß von der anderen Seite, so hat er weder Anspruch auf Schadensersatz noch die Möglichkeit einer öffentlich rechtlichen Strafverfolgung. Siehe Hadith Nr. 6901 f. |
6901.) حَدَّثَنَا قُتَيْبَةُ بْنُ سَعِيدٍ، حَدَّثَنَا لَيْثٌ، عَنِ ابْنِ شِهَابٍ، أَنَّ سَهْلَ بْنَ سَعْدٍ السَّاعِدِيَّ، أَخْبَرَهُ أَنَّ رَجُلاً اطَّلَعَ فِي جُحْرٍ فِي باب رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم وَمَعَ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم مِدْرًى يَحُكُّ بِهِ رَأْسَهُ، فَلَمَّا رَآهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ " لَوْ أَعْلَمُ أَنْ تَنْتَظِرَنِي لَطَعَنْتُ بِهِ فِي عَيْنَيْكَ ". قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم " إِنَّمَا جُعِلَ الإِذْنُ مِنْ قِبَلِ الْبَصَرِ ". Sahl Ibn Saʿd As-Saʿidyy berichtete: „Ein Mann guckte durch ein Loch in der Tür des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, als er (der Gesandte Allahs) gerade einen spitzen Gegenstand in der Hand hatte, mit dem er seinen Kopf kratzte. Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ihn sah, sagte er zu ihm: „Wenn ich gewusst hätte, dass du mich beobachtest, hätte ich dein Auge damit ausgestochen!“ Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, fuhr dann fort: „Die Erlaubnis um Einlass wurde aus keinem anderen Grund zur Pflicht gemacht als wegen des Einblicks (in die Privatsphäre eines Wohnbereichs).“ |
6902.) حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، حَدَّثَنَا أَبُو الزِّنَادِ، عَنِ الأَعْرَجِ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ أَبُو الْقَاسِمِ صلى الله عليه وسلم " لَوْ أَنَّ امْرَأً اطَّلَعَ عَلَيْكَ بِغَيْرِ إِذْنٍ، فَخَذَفْتَهُ بِعَصَاةٍ، فَفَقَأْتَ عَيْنَهُ، لَمْ يَكُنْ عَلَيْكَ جُنَاحٌ ". Abū Huraira berichtete: „Abu-l-Qasim1, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wenn jemand bei dir (in deine Wohnung) ohne deine Erlaubnis guckt, und du auf ihn einen Stein wirfst und damit sein Auge ausschlägst, machst du dich deswegen nicht strafbar.“ 1) Ein Beiname, der ausschließlich für den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, verwendet werden darf. |
6914.) حَدَّثَنَا قَيْسُ بْنُ حَفْصٍ، حَدَّثَنَا عَبْدُ الْوَاحِدِ، حَدَّثَنَا الْحَسَنُ، حَدَّثَنَا مُجَاهِدٌ، عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عَمْرٍو، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ " مَنْ قَتَلَ نَفْسًا مُعَاهَدًا لَمْ يَرَحْ رَائِحَةَ الْجَنَّةِ، وَإِنَّ رِيحَهَا يُوجَدُ مِنْ مَسِيرَةِ أَرْبَعِينَ عَامًا ". ʿAbd Allāh Ibn ʿAmr berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer einen Menschen tötet, dessen Schutz unter vertraglicher Abmachung (mit den Muslimen) steht, wird (am Tage des Jüngsten Gerichts) nicht einmal den Duft des Paradieses einatmen dürfen und sein Duft ist wahrlich aus einer Entfernung von einer vierzigjährigen1 Reise wahrzunehmen!“ 1) Vgl. dazu Hadith Nr. 3166, 3251f., 6553, 6579, 6588 |
6916.) حَدَّثَنَا أَبُو نُعَيْمٍ، حَدَّثَنَا سُفْيَانُ، عَنْ عَمْرِو بْنِ يَحْيَى، عَنْ أَبِيهِ، عَنْ أَبِي سَعِيدٍ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ " لاَ تُخَيِّرُوا بَيْنَ الأَنْبِيَاءِ ". Abū Saʿid berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Zieht nicht einige der Propheten den anderen vor!“ |