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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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Hadith-Nr.:
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كِتَاب الْإِكْرَاهِ
Die Nötigung (Ikrah)


6948.) حَدَّثَنَا حُسَيْنُ بْنُ مَنْصُورٍ، حَدَّثَنَا أَسْبَاطُ بْنُ مُحَمَّدٍ، حَدَّثَنَا الشَّيْبَانِيُّ، سُلَيْمَانُ بْنُ فَيْرُوزَ عَنْ عِكْرِمَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ،‏.‏ قَالَ الشَّيْبَانِيُّ وَحَدَّثَنِي عَطَاءٌ أَبُو الْحَسَنِ السُّوَائِيُّ،، وَلاَ أَظُنُّهُ إِلاَّ ذَكَرَهُ عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ ـ رضى الله عنهما ـ ‏{‏يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لاَ يَحِلُّ لَكُمْ أَنْ تَرِثُوا النِّسَاءَ كَرْهًا‏}‏ الآيَةَ قَالَ كَانُوا إِذَا مَاتَ الرَّجُلُ كَانَ أَوْلِيَاؤُهُ أَحَقَّ بِامْرَأَتِهِ، إِنْ شَاءَ بَعْضُهُمْ تَزَوَّجَهَا، وَإِنْ شَاءُوا زَوَّجَهَا، وَإِنْ شَاءُوا لَمْ يُزَوِّجْهَا، فَهُمْ أَحَقُّ بِهَا مِنْ أَهْلِهَا، فَنَزَلَتْ هَذِهِ الآيَةُ فِي ذَلِكَ‏.‏

Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Bezüglich des Koranverses: 'O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch verboten, Frauen gegen ihren Willen zu beerben.' (4.19) Es war (in der vorislamischen Zeit) üblich, dass, wenn ein Mann starb, seine Verwandten das Recht hatten, seine Frau zu erben, und wenn einer von ihnen es wünschte, konnte er sie heiraten, oder sie konnten sie mit einem anderen verheiraten oder sie daran hindern, zu heiraten, wenn sie es wünschten, denn sie hatten ein größeres Recht, über sie zu verfügen, als ihre eigenen Verwandten. Deshalb wurde dieser Vers über diese Angelegenheit offenbart.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 82/Hadithnr. 6948]


6951.)

ʿAbdallāh Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“ (Vgl. Hadith Nr.2442)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 82/Hadithnr. 6951]


6952.)

Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Hilf deinem Bruder, ob er Unrecht begeht oder unter Unrecht leidet!“ Einer fragte: „O Gesandter Allahs, diesem helfen wir, wenn er unter Unrecht leidet. Aber wie können wir ihm helfen, wenn er selbst das Unrecht begeht?“ Der Prophet erwiderte: „Indem du seine Hände mit Tatkraft vom Unrecht abhältst. Dies ist eine Hilfe für ihn!“ (Vgl. Hadith Nr.2444 und 6951)

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 82/Hadithnr. 6952]

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