Die Gebetszeiten (Mawaaqiti s-Salaah) |
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573.) Dscharir Ibn ʿAbdallāh berichtete: „Wir befanden uns beim Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sahen, wie er in der Nacht dem Vollmond zuschaute und sagte: „Mit Sicherheit werdet ihr euren Herrn so (deutlich) sehen, wie ihr diesen (Mond) seht, ohne daß ihr beim Anblick Schaden erleidet oder Zweifel hegt. Wann immer ihr die Verrichtung des Gebets vor dem Sonnenaufgang oder vor dem Sonnenuntergang verkraften könnt, so tut es.“ Anschließend rezitierte der Prophet: „... und lobpreise deinen Herrn vor dem Aufgang und vor dem Untergang der Sonne...“ [Qurʾān Ta-Ha (20):130].“ |
574.) Abū Bakr Ibn Abi Musa berichtete von seinem Vater, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer die beiden Kühlen* betet, geht in das Paradies ein.“ (*Mit den beiden Kühlen sind zwei Gebete gemeint, deren Fälligkeit in den kühlen Stunden des Tages liegen, und zwar das Morgengebet und das Nachmittagsgebet) |
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578.) ʿAʾischa berichtete: „Die gläubigen Frauen pflegten mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, bei der Verrichtung des Morgengebets (Fajr) teilzunehmen sie waren in ihre Tücher gehüllt, und wenn sie nach Beendigung des Gebets nach Hause gingen, wurden sie wegen der herrschenden Dunkelheit von keinem erkannt.“ |
579.) Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer es noch schafft, eine Rakʿa vom Morgengebet vor dem Aufgang der Sonne zu verrichten, der hat das Morgengebet zur rechten Zeit verrichtet und wer es noch schafft, eine Rakʿa vom Nachmittagsgebet vor dem Untergang der Sonne zu verrichten, der hat das Nachmittagsgebet zur rechten Zeit verrichtet.“ |
580.) Abū Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wer es noch schafft, eine Rakʿa von einem Gebet zur rechten Zeit zu verrichten, der hat das Gebet zur rechten Zeit verrichtet.“ |