Die Gebetszeiten (Mawaaqiti s-Salaah) |
581.) Ibn ʿAbbas sagte: „Vor mir haben wohlgeschätzte Männer - und der wohlgeschätzteste unter ihnen war ʿUmar - bestätigt, dass der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, die Verrichtung des Gebets in den Zeitspannen verbot, welche zwischen dem Morgengebet und dem Aufgang der Sonne sowie zwischen dem Nachmittagsgebet und dem Untergang der Sonne liegen.“ |
582.) Ibn ʿUmar berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Suchet nicht absichtlich gerade die Zeiten des Aufgangs und Untergangs der Sonne, um eure Gebete zu verrichten!“ (Vgl. dazu Hadith Nr. 0581 und 0583) |
583.) Ibn ʿUmar berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Wenn die ersten Konturen der Sonne ersichtlich geworden sind, dann wartet mit dem Beginnen des Gebets solange ab, bis sie an Höhe gewonnen hat und wenn die letzten Konturen der Sonne mit dem Verschwinden beginnen, dann wartet mit dem Beginnen des Gebets solange ab, bis sie ganz verschwunden ist.“ (Vgl. Hadith Nr. 0581) |
584.) |
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590.) ʿAʾischa berichtete: „Ich schwöre bei Dem (Allah), Der ihn (Muhammad) von unserer Welt weggenommen hat, dass er (Muhammad) die beiden nie unterlassen hatte, bis er Allah begegnete und seine Begegnung mit Allah war zu der Zeit, als für ihn die Verrichtung des Gebets mit Anstrengung verbunden war denn er verrichtete (zuletzt) die meisten seiner Gebete im Sitzen (von ʿAʾischa sind die zwei Rakʿa nach dem Nachmittagsgebet gemeint). Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, pflegte die beiden zu verrichten, und er verrichtete sie deshalb nicht in der Moschee, weil er befürchtete, seiner Umma eine Belastung aufzuerlegen, da er alles liebte, was für sie eine Erleichterung darstellte.“ |