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Sahīh al-Buchārī (arabisch صحيح البخاري, DMG Ṣaḥīḥ al-Buḫārī) von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī (gest. 870). Der korrekte Werktitel ist al-Dschāmiʿ as-sahīh / الجامع الصحيح / al-Ǧāmiʿ aṣ-ṣaḥīḥ / ‚Das umfassende Gesunde‘. Das Werk steht an erster Stelle der kanonischen sechs Hadith-Sammlungen und genießt bis heute im Islam höchste Wertschätzung. Hinsichtlich seiner Autorität steht es hier direkt hinter dem Koran.

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كِتَاب الْإِيمَانِ
al-īmān (der Glaube)

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حَدَّثَنَا عَبْدُ اللَّهِ بْنُ مُحَمَّدٍ الْمُسْنَدِىُّ قَالَ حَدَّثَنَا أَبُو رَوْحٍ الْحَرَمِىُّ بْنُ عُمَارَةَ قَالَ حَدَّثَنَا شُعْبَةُ عَنْ وَاقِدِ بْنِ مُحَمَّدٍ قَالَ سَمِعْتُ أَبِى يُحَدِّثُ عَنِ ابْنِ عُمَرَ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ - صلى الله عليه وسلم - قَالَ : »أُمِرْتُ أَنْ أُقَاتِلَ النَّاسَ حَتَّى يَشْهَدُوا أَنْ لاَ إِلَهَ إِلاَّ اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ ، وَيُقِيمُوا الصَّلاَةَ ، وَيُؤْتُوا الزَّكَاةَ ، فَإِذَا فَعَلُوا ذَلِكَ عَصَمُوا مِنِّى دِمَاءَهُمْ وَأَمْوَالَهُمْ إِلاَّ بِحَقِّ الإِسْلاَمِ ، وَحِسَابُهُمْ عَلَى اللَّهِ » .

[صحيح البخاري ؛ رقم الباب ٢ \ رقم الحديث ٢٥]

Ibn ʿUmar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, überlieferte,
dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: „Mir wurde befohlen, dass ich die Menschen solange bekämpfe, bis sie bezeugen, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, und bis sie das Gebet verrichten und die Zakah entrichten. Wenn sie dies tun, so bewahren sie ihr Leben und ihre Güter vor mir, es sei denn, sie begehen eine nach dem Islam strafbare Handlung und ihre Rechenschaft ist (letzten Endes) bei Allah.“

[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 2/Hadithnr. 25]


1) Iqāmat aṣ-Ṣalāh - إقامة الصلاة - [Die Darbringung des Salat (Gebets)]. Es bedeutet, dass:
a) Jeder Muslim, ob männlich oder weiblich, ist verpflichtet sein Ṣalāh (Gebet) regelmäßig fünfmal am Tag zu den festgelegten Zeiten zu verrichten; der Mann in einer Moschee in Versammlung und die Frau zu Hause. Wie der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, gesagt hat: „Befiehlt euren Kindern das Ṣalāh im Alter von sieben Jahren und ‚schlagt‘ sie (dazu) im Alter von zehn Jahren.“ Das Oberhaupt (einer Familie, einer Stadt, eines Stammes usw.) und der muslimische Herrscher eines Landes werden vor Allah verantwortlich gemacht, wenn die Muslime unter seiner Autorität dieser Pflicht nicht nachkommen.
b) Das Ṣalāh (Gebet) so zu verrichten, wie der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, es zu verrichten pflegte, mit all seinen Regeln und Vorschriften (d.h. Stehen, Verbeugen, Niederwerfen, Sitzen). Wie er gesagt hat: „Verrichte dein Ṣalāh (Gebet) so, wie du mich es verrichten siehst." Siehe Hadith Nr. 631. [Für die Merkmale des Gebets des Propheten siehe Hadith Nr. 735, 736, 739, 756, 823, 824 und 8251]

2) Zakāt - زَّكَاة - Ein bestimmter festgelegter Anteil des Vermögens und jeder Art des zakãtpflichtigen Vermögens eines Muslims, der jährlich zugunsten der Armen in der muslimischen Gemeinschaft zu zahlen ist. Die Zahlung der Zakāt ist obligatorisch, da sie eine der fünf Säulen des Islam ist. Zakāt ist das wichtigste wirtschaftliche Mittel, um soziale Gerechtigkeit herzustellen und die muslimische Gesellschaft zu Wohlstand und Sicherheit zu führen. [Siehe Buch der Zakāt (Kapitel 24)]

Vgl. dazu Hadith Nr. 2946


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