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Das Sahīh Muslim (Arabisch: صحيح مسلم / DMG: Ṣaḥīḥ Muslim) von Imām Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Ḥadīṯ-Sammlung. Es gilt nach Ṣaḥīḥ al-Buchārī als das zuverlässigste Ḥadīṯbuch und ist eine der sechs kanonischen Ḥadīṯ-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imām Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Ṣaḥīḥ Muslim „umfasst 7275 Aḥadīṯ, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

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Anzahl der Ahadith: : 126   |   Angezeigt:   11-20   |    Übersicht


كِتَاب الْإِيمَانِ
Das Buch des Glaubens


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وَحَدَّثَنِي أَبُو بَكْرِ بْنُ إِسْحَاقَ، حَدَّثَنَا عَفَّانُ، حَدَّثَنَا وُهَيْبٌ، حَدَّثَنَا يَحْيَى بْنُ سَعِيدٍ، عَنْ أَبِي زُرْعَةَ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، أَنَّ أَعْرَابِيًّا، جَاءَ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ دُلَّنِي عَلَى عَمَلٍ إِذَا عَمِلْتُهُ دَخَلْتُ الْجَنَّةَ ‏.‏ قَالَ ‏"‏ تَعْبُدُ اللَّهَ لاَ تُشْرِكُ بِهِ شَيْئًا وَتُقِيمُ الصَّلاَةَ الْمَكْتُوبَةَ وَتُؤَدِّي الزَّكَاةَ الْمَفْرُوضَةَ وَتَصُومُ رَمَضَانَ ‏"‏ ‏.‏ قَالَ وَالَّذِي نَفْسِي بِيَدِهِ لاَ أَزِيدُ عَلَى هَذَا شَيْئًا أَبَدًا وَلاَ أَنْقُصُ مِنْهُ ‏.‏ فَلَمَّا وَلَّى قَالَ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم ‏"‏ مَنْ سَرَّهُ أَنْ يَنْظُرَ إِلَى رَجُلٍ مِنْ أَهْلِ الْجَنَّةِ فَلْيَنْظُرْ إِلَى هَذَا ‏"‏ ‏.‏

Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Ein Wüstenaraber kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagte: O Gesandter Allahs, nenne mir eine Tat, welche - wenn ich diese begehe - mich ins Paradies bringt! Da sagte der Prophet: Du dienst Allah und stellst Ihm nichts an die Seite, du verrichtest das Pflichtgebet, zahlst die vorgeschriebene Zakah und fastest im Ramadan! Der Mann entgegnete: Ich schwöre bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, dass ich nichts mehr und nichts weniger als dies tun werde! Als der Wüstenaraber wegging, sagte der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm: Wen der Blick an einen Menschen erfreut, der zu den Bewohnern des Paradieses gehört, der soll diesen Mann anschauen!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 1/Hadithnr. 11 (16)]


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حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ نُمَيْرٍ الْهَمْدَانِيُّ، حَدَّثَنَا أَبُو خَالِدٍ، - يَعْنِي سُلَيْمَانَ بْنَ حَيَّانَ الأَحْمَرَ - عَنْ أَبِي مَالِكٍ الأَشْجَعِيِّ، عَنْ سَعْدِ بْنِ عُبَيْدَةَ، عَنِ ابْنِ عُمَرَ، عَنِ النَّبِيِّ صلى الله عليه وسلم قَالَ ‏ "‏ بُنِيَ الإِسْلاَمُ عَلَى خَمْسَةٍ عَلَى أَنْ يُوَحَّدَ اللَّهُ وَإِقَامِ الصَّلاَةِ وَإِيتَاءِ الزَّكَاةِ وَصِيَامِ رَمَضَانَ وَالْحَجِّ ‏"‏ ‏.‏ فَقَالَ رَجُلٌ الْحَجِّ وَصِيَامِ رَمَضَانَ قَالَ لاَ ‏.‏ صِيَامِ رَمَضَانَ وَالْحَجِّ ‏.‏ هَكَذَا سَمِعْتُهُ مِنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏.‏

Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Der Islam ist auf fünf (Tragpfeilern) gebaut: dem Glauben an die Einzigkeit Allahs, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakah, dem Fasten im Monat Ramaḍān und dem Hadsch (der Pilgerfahrt). Eine Person sagte (zu ʿAbdullāh Ibn `Umar, dem Überlieferer): Welches von beiden geht dem anderen voraus - die Pilgerfahrt oder das Fasten im Monat Ramaḍān? Daraufhin antwortete er (Ibn `Umar): Nein (es ist nicht die Pilgerfahrt zuerst), sondern das Fasten im Monat Ramaḍān geht der Pilgerfahrt voraus. So habe ich es vom Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gehört.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 1/Hadithnr. 12 (19)]


Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
Die Abgesandten von `Abdul Qais kamen einmal zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, und sagten: O Gesandter Allahs, wir sind vom Stamm Rabie`a und die Ungläubigen vom Stamm Mudar versperren uns den Weg zu dir. Deshalb können wir nur in den heiligen Monaten zu dir kommen. So weis uns etwas an, dem wir folgen und zu dem wir die Leute nach uns aufrufen können. Da sagte er: Ich befehle euch vier Vorschriften zu beachten und verbiete euch viererlei: Der Glaube an Allah, (er erklärte ihnen das, indem er sagte: Die Bezeugung, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist), das Verrichten des Gebets, das Abgeben von Zakah und das Abgeben des Fünftels eurer Beute. Ich verbiete euch aber, Nabith (Dattelwasser) in Gefäßen aus Kürbis, oder den aus Lehm, Haar und Blut, oder den aus Baumstämmen, sowie in mit Pech beschichteten Gefäßen vorzubereiten.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 1/Hadithnr. 13 (23)]


Muʿāḏ, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, schickte mich hinaus, um ein bestimmtes Volk zum Islam aufzurufen. Er sagte zu mir: Du wirst zu einem Volk unter den Leuten der Schrift gehen, so fordere sie auf, dass sie sich zu der Bezeugung bekennen, dass kein Gott da ist außer Allah und dass ich der Gesandte Allahs bin. Folgen sie dieser Aufforderung, so lass sie wissen, dass Allah ihnen die Pflicht auferlegt hat, fünf Gebete je Tag und je Nacht zu verrichten. Folgen sie dieser Aufforderung, so lass sie wissen, dass Allah ihnen die Pflicht auferlegt hat, ein Almosen (Sadaqa) aus ihrem Vermögen zu zahlen, das von ihren Reichen genommen und zu ihren Armen zurückgegeben wird. Folgen sie dieser Aufforderung, so vermeide ihr wertvolles Vermögen wegzunehmen. Und hüte dich vor dem Bittgebet des Unterdrückten, denn es besteht keine Schranke zwischen ihm und Allah.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 1/Hadithnr. 14 (27)]


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, starb und Abu Bakr zu seinem Nachfolger wurde, geschah es, dass einige unter den Arabern vom Glauben abgefallen sind. Da sagte `Umar zu Abu Bakr: Wie kannst du gegen Menschen kämpfen, wo doch der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Mir wurde der Befehl erteilt, die Menschen solange zu bekämpfen, bis sie die Worte sprechen: la ilaha illal-lah (Es gibt nichts anbetungswürdigeres außer Allah). Wer also (la ilaha illal-lah) sagt, der nimmt sein Vermögen und sich selbst in Schutz vor mir, es sei denn, es läge ein Verstoß gegen das Recht vor, und Seine Rechenschaft ist Allah überlassen! Da sagte Abu Bakr: Bei Allah, ich werde jeden bekämpfen, der einen Unterschied zwischen Gebet und Zakah macht; denn die Zakah ist das Recht der (Armen) auf Güter. Bei Allah, wenn sie die Abgabe einer Fußfessel verweigern würden, welche sie an den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, gegeben haben, so werde ich gegen sie wegen dieser Weigerung kämpfen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 1/Hadithnr. 15 (29)]


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Mir wurde der Befehl erteilt, dass ich gegen die Menschen solange kämpfe, bis sie sagen: la ilaha illal-lah (Es gibt nichts anbetungswürdigeres außer Allah). Wer dann dies sagt, der rettet sein Vermögen und sein Leben vor mir, es sei denn, dass er gegen das Recht verstößt; und seine Rechenschaft ist (letzten Endes) Allah überlassen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 1/Hadithnr. 16 (30)]


`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Mir wurde befohlen, dass ich die Menschen solange bekämpfe, bis sie bezeugen, dass kein Gott da ist außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, und bis sie das Gebet verrichten und die Zakah entrichten. Wenn sie dies tun, so retten sie ihr Leben und ihre Güter vor mir, es sei denn, sie verstoßen gegen das Recht; und ihre Rechenschaft ist (letzten Endes) bei Allah.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 1/Hadithnr. 17 (33)]


Al-Musayyab Ibn Hazn, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Als Abu Talib im Sterben lag, kam der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, zu ihm. Er fand bei ihm Abu Dschahl und `Abdullah Ibn Abu Umayya Ibnal Mughira. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: O mein Onkel, sprich: la ilaha illa-llah (Es gibt nichts anbetungswürdigeres außer Allah), damit ich für dich bei Allah eine Rechtfertigung bringen kann. Da sagten Abu Dschahl und `Abdullah Ibn Abu Umayya: O Abu Talib, willst du dich von dem Glauben des `Abdul Mottalib (Großvater des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm) abwenden? Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, hörte aber nicht auf, ihn aufzufordern, das Glaubensbekenntnis auszusprechen, und ihm das zu wiederholen. Aber das letzte, das Abu Talib gesagt hat, war, dass er bei dem Glauben von `Abdul Mottalib geblieben sei. Und er lehnte ab, das Glaubensbekenntnis auszusprechen. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Bei Allah, ich werde für dich um Verzeihung flehen, solange mir deinetwegen kein Verbot (von Allah) erteilt worden ist! Darauf offenbarte Allah, Erhaben und Mächtig sei Er, den folgenden Vers: Es ist nicht an dem Propheten und denjenigen, die glauben, dass sie für die Mitgöttergebenden um Verzeihung bitten, und wenn es Verwandte wären, nachdem es ihnen klar gemacht wurde, dass sie Gefährten des Feuerbrandes sind. [Quran 9:113] Und über Abu Talib wurde auch folgender Vers offenbart: Du leitest ja nicht recht, wen du möchtest, sondern Allah leitet recht, wen Er will, und Er kennt die Rechtgeleiteten am besten. Allah aber weist dem den Weg, dem er will, und Er kennt jene am besten, die die Führung annehmen. [Quran 28:56]

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 1/Hadithnr. 18 (35)]


`Ubada Ibn-as-Samit, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer sagt: Ich bezeuge, dass kein Gott außer Allah da ist, Der keinen Partner hat, und dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist, und dass `Isa (Jesus) der Diener Allahs, der Sohn seiner Dienerin und Sein Wort ist, das er Maryam (Maria) entboten hat und zwar von Seinem Geist, und (bezeugt), dass das Paradies wahr ist und das Höllenfeuer wahr ist, den läßt Allah ins Paradies eingehen, und zwar durch irgendeine der acht Pforten, wie er will

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 1/Hadithnr. 19 (41)]


Mu`az Ibn Dschabal, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Ich saß einmal hinter dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, auf einem Reittier, und es gab nichts zwischen ihm und mir außer einem Teil des Kamelsattels. Da sagte der Prophet: O Mu`az Ibn Dschabal! Ich antwortete: Da bin ich, o Gesandter Allahs, ich stehe zu deiner gefälligen Verfügung! Der Prophet ritt eine Weile weiter, dann sagte er: O Mu`az Ibn Dschabal! Ich antwortete: Da bin ich, o Gesandter Allahs, ich stehe zu deiner gefälligen Verfügung! Der Prophet ritt eine Weile weiter und dann sagte: O Mu`az Ibn Dschabal! Ich antwortete: Da bin ich, o Gesandter Allahs, ich stehe zu deiner gefälligen Verfügung! Der Prophet sagte: Weißt du, welches Recht Allah gegenüber den Menschen hat? Ich erwiderte: Allah und Sein Gesandter wissen das am besten. Er sagte: Das Recht Allahs gegenüber den Menschen ist es, dass sie ihm dienen und ihm nichts als Teilhaber an seiner Göttlichkeit beigesellen. Er ritt dann weiter für eine Weile und dann sagte er: O Mu`az Ibn Dschabal! Ich antwortete: Da bin ich, o Gesandter Allahs, ich stehe zu deiner gefälligen Verfügung! Er sagte: Weißt du, welches Recht die Menschen gegenüber Allah haben, wenn sie das tun? Ich erwiderte: Allah und Sein Gesandter wissen das am besten. Er sagte: Dass er sie nicht strafen wird.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 1/Hadithnr. 20 (43)]

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