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Das Sahīh Muslim (arabisch صحيح مسلم / ṣaḥīḥ Muslim) von Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Hadith-Sammlung. Es gilt nach Sahīh al-Buchārī als das zuverlässigste Hadithbuch und ist eine der sechs kanonischen Hadith-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Sahīh Muslim „umfasst 7275 Hadithe, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.
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كِتَاب الْإِيمَانِ Das Buch des Glaubens
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Dscharir Ibn `Abdillah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich leistete den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, den Treueschwur für die Verrichtung des Gebets, die Entrichtung der Zakah und die Aufrichtigkeit gegenüber jedem Muslim.
[Sahih Muslim, Hadithnr. 83/Kapitel 2]
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Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn jemand Ehebruch begeht, ist er nicht gläubig, während er sich dieses Vergehens schuldig macht. Und wenn jemand einen Diebstahl begeht, ist er nicht gläubig, während er stiehlt. Und wenn jemand Wein trinkt, ist er nicht gläubig, während er das tut.
[Sahih Muslim, Hadithnr. 86/Kapitel 2]
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`Abdullah Ibn `Amr, Allahs Segen und Heil auf beiden, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer immer die folgenden Eigenschaften besitzt, ist ein reiner Heuchler, und wer nur eine davon besitzt, besitzt so lange eine heuchlerische Eigenschaft, bis er diese aufgibt: Wenn er spricht, lügt er, wenn er vertragliche Abmachung schließt, erfüllt er sie nicht, wenn er eine Versprechung macht, hält er sie nicht und wenn er mit jemandem streitet, benimmt er sich unverschämt.
[Sahih Muslim, Hadithnr. 88/Kapitel 2]
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Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Kennzeichen eines Heuchlers sind drei: Wenn er spricht, lügt er; wenn er etwas verspricht, bricht er sein Versprechen; und wenn man ihm etwas anvertraut, verhält er sich untreu.
[Sahih Muslim, Hadithnr. 89/Kapitel 2]
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`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn man seinen Glaubensbruder des Unglaubens bezichtigt, wird das bestimmt einen der beiden treffen.
[Sahih Muslim, Hadithnr. 91/Kapitel 2]
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Abu Zarr, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: Es gibt Niemanden, der seine Zugehörigkeit zu einem anderen außer seinem Vater behauptet - und er handelt dabei wissentlich -, der nicht dadurch den Glauben (an Allah) abgelegt hat. Und wer unberechtigterweise Anspruch auf etwas erhebt, der gehört nicht zu uns, und er soll seinen Platz im Höllenfeuer einnehmen. Und wer einen anderen des Unglaubens bezichtigt, oder zu ihm sagt: Du bist ein Feind Allahs, obwohl dieser in Wirklichkeit nicht so ist, der wird das auf sich laden!
[Sahih Muslim, Hadithnr. 93/Kapitel 2]
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Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Sprecht euch nicht los von euren Vätern; und wer sich dann von seinem Vater losspricht, der ist dem Unglauben verfallen.
[Sahih Muslim, Hadithnr. 94/Kapitel 2]
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Sa`d Ibn Abi Waqqas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich hörte selbst den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: Demjenigen, der im Islam seine Zugehörigkeit zu einem anderen außer seinem eigenen Vater zulässt, während er weiß, dass dieser nicht sein Vater ist, wird das Paradies verwehrt.
[Sahih Muslim, Hadithnr. 95/Kapitel 2]
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`Abdullah Ibn Mas`ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Beschimpfung eines Muslims ist eine Freveltat und gegen ihn zu kämpfen ist Unglaube (Kufr).
[Sahih Muslim, Hadithnr. 97/Kapitel 2]
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Dscharir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu mir während der Abschiedspilgerfahrt: Lass die Leute (meinen folgenden Worten) aufmerksam zuhören. Er sagte dann: Kehrt nicht nach mir in den Unglauben zurück, indem die einen von euch die Nacken der anderen abschlagen.
[Sahih Muslim, Hadithnr. 98/Kapitel 2]
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