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Das Sahīh Muslim (Arabisch: صحيح مسلم / DMG: Ṣaḥīḥ Muslim) von Imām Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Ḥadīṯ-Sammlung. Es gilt nach Ṣaḥīḥ al-Buchārī als das zuverlässigste Ḥadīṯbuch und ist eine der sechs kanonischen Ḥadīṯ-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imām Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Ṣaḥīḥ Muslim „umfasst 7275 Aḥadīṯ, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

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Anzahl der Ahadith: : 66   |   Angezeigt:   41-50   |    Übersicht


كِتَاب الْبُيُوعِ
Das Buch des Handels


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer einen Hund hält, der nicht zum Zwecke der Jagd, der Schafshütung oder der Landwirtschaft gehalten wird, werden sich täglich seine guten Taten um zwei Teile verringern.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 41 (2947)]


Sufyan Ibn Zuhair, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn jemand sich einen Hund hält, so wird ihm für jeden Tag ein Qirat des Lohnes, den er für seine guten Taten zu erwarten hat, abgezogen, es sei denn, der Hund dient zum Schutz der Felder und des Viehs.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 42 (2951)]


Der Hadith von Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Anas Ibn Malik wurde nach dem Lohn des Behandelnden mit Aderlass gefragt. Da sagte er: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ließ sich von Abu Taiba durch Aderlass behandeln. Dafür ließ er Abu Taiba zwei Saa` (Maßeinheit für Getreide) von Essen nehmen. Der Gesandte Allahs sprach auch mit seinem Herrn, damit er seine Steuer herabsetzt. Der Gesandte Allahs sagte weiter: Die beste Arznei für euch ist die Behandlung mit Aderlass oder es ist unter euren besten Arzneien.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 43 (2952)]


`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Als die letzten Verse der zweiten Sure Al-Baqara offenbart wurden, ging der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, hinaus, rezitierte sie vor den Leuten und verbot anschließend den Handel mit dem Alkohol.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 44 (2958)]


Dschabir Ibn `Abdillah, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen, als er in Makka im Jahr der Eroberung war: Wahrlich, Allah verbietet, und aber auch Sein Gesandter, den Handel mit dem Alkohol, den verendeten Tieren, dem Schwein und den Götzenbildern (bzw. Götzenfiguren). Darauf wurde ihm folgende Frage gestellt: O Gesandter Allahs, wie ist es mit dem Fett der verendeten Tiere? Denn damit werden Schiffe angestrichen und Leder gepflegt und von den Menschen als Brennstoff für ihre Lampen gebraucht. Der Prophet sagte: Nein! Das ist verboten! Dann sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Allah verfluche die Juden; denn Allah hat wahrlich ihnen das Fett dieser Tiere verboten und sie zerschmolzen es, verkauften es und verzehrten den Erlös davon.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 45 (2960)]


Der Hadith von `Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Ibn `Abbas berichtete: `Umar wurde mitgeteilt, dass Samura Alkohol verkaufte. Er sagte: Allah verfluche Samura! Wusste er nicht, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Allah verfluche die Juden, denn Allah hat wahrlich ihnen das Fett (der verendeten Tiere) verboten, und sie schmolzen es und dann verkauften sie es.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 46 (2961)]


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Allah verfluche die Juden; denn Allah hat ihnen das Fett der verendeten Tiere verboten und sie verkauften es und verzehrten den Erlös davon.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 47 (2962)]


Abu Sa`id Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Verkauft nicht Gold mit Gold, es sei denn (ein Tausch) eines Gleichen mit Gleichem, also weder dazu hinzufügt noch davon nehmt! Verkauft auch nicht Silber mit Silber, es sei denn eines Gleichen mit Gleichem, also weder dazu hinzufügt noch davon nehmt! Der Handel damit ist zulässig, so lange dabei keine Verzögerung eintritt.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 48 (2964)]


`Umar Ibnal Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Der Tausch von Silber gegen Gold ist Wucherei, es sei denn es geht um (einen Tausch) auf der Stelle. Der Tausch von Weizen gegen Weizen ist Wucherei, es sei denn es geht um (einen Tausch) auf der Stelle. Gerste gegen Gerste ist Wucherei, es sei denn es geht um (einen Tausch) auf der Stelle. Und der Tausch von Datteln gegen Datteln ist Wucherei, es sei denn es geht um (einen Tausch) auf der Stelle.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 49 (2968)]


Der Hadith von Al-Bara´ Ibn `Azib, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Abul Minhal sagte: Ein Partner von mir wollte mir Silber auf Kredit bis zu der nächsten Saison oder bis zur Zeit der Pilgerfahrt verkaufen. Er kam zu mir und teilte mir das mit. Ich sagte ihm aber: Das geht doch aber nicht. Da sagte er: Ich verkaufte Silber auf diese Weise auf dem Markt, und niemand tadelte mich deswegen. Da ging ich zu Al-Bara´ Ibn `Azib und fragte ihn danach. Er sagte: Zur Zeit, als der Prophet nach Madina kam, waren wir daran gewöhnt, auf Kredit zu verkaufen. So sagte er: Was auf der Stelle verkauft wird, ist tadellos, was aber auf Kredit verkauft wird, ist Wucherei. Al-Bara´ sagte weiter: Du kannst besser zu Zaid Ibn Arqam gehen, weil er größeren Handel als meinen hat. Als ich dann zu ihm kam und ihn danach fragte, sagte er dasselbe.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 21/Hadithnr. 50 (2975)]

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