Das Buch der Schwüre (Al-Qasama), der Bekämpfer (Al-Muharibin), der Vergeltung und des Blutgelds |
Rafi` Ibn Khadig und Sahl Ibn Abu Hathma, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichteten: `Abdullah Ibn Sahl Ibn Zaid und Muhaiyesa Ibn Mas`ud Ibn Zaid begaben sich nach Khaibar. Als sie dort waren, trennten sie sich voneinander. Später als Muhaiyesa `Abdullah Ibn Sahl sah, war er tot. Er beerdigte ihn und dann ging er mit Huwaiyesa Ibn Mas`ud und `Abdu-r-Rahman Ibn Sahl, dem jüngsten unter ihnen, zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm. Da begann `Abdu-r-Rahman zuerst vor seinen beiden Gefährten zu sprechen. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu ihm: Du sollst die Älteren zuerst sprechen lassen! So schwieg er. Dann sprachen seine beiden Gefährten, und er sprach mit ihnen (zum Gesandten). Sie teilten dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, den Mord von `Abdullah Ibn Sahl mit. Er sagte zu ihnen: Seid ihr dazu bereit, fünfzig Eide zu schwören, (dass `Abdullah von einem Juden ermordet wurde), damit ihr den Anspruch auf Blutgeld für euren Gefährten oder euren Toten erheben könnt? Sie sagten: Wie können wir aber schwören, während wir das nicht (mit unseren Augen) gesehen haben? Er sagte: Dann sollen die Juden fünfzig Eide schwören, (dass sie ihn nicht getötet haben und den Täter nicht kennen) und damit ihr euch von euren Eiden löst. Sie sagten: Wie können wir aber die Eide ungläubiger Leute akzeptieren? Als der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, es so sah, gab er ihnen von sich das Blutgeld für ihren Toten. [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 27/Hadithnr. 1 (3157)] |
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Einige Leute von `Uraina kamen nach Madina zum Gesandten Allahs. Sie hatten Bauchschmerzen, und ihre Krankheit dauerte einige Zeit. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu ihnen: Wenn ihr wollt, könnt ihr zu den Kamelen gehen, die zum Almosen eingesetzt sind, und von ihrer Milch und von ihrem Urin trinken. Sie machten das und daher wurden sie wieder gesund. Danach töteten sie die Hirten (der Kamele), fielen vom Islam ab und trieben die Kamele des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm. Als dem Propheten das mitgeteilt wurde, schickte er hinter ihnen her und ließ sie zu ihm bringen. Er ließ ihre Hände und ihre Beine abschneiden, ihre Augen ausreißen und ließ sie dann gekreuzt in Al-Harra (ein steiniges Land in der Nähe von Madina) bleiben, bis sie starben. [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 27/Hadithnr. 2 (3162)] |
Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ein Jude erschlug ein Mädchen mit einem Stein, um ihr den silbernen Schmuck zu rauben. Das Mädchen wurde zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, gebracht, als es im Sterben lag. Er fragte sie: Hat der Soundso dich überfallen? Sie schüttelte verneinend mit dem Kopf. Er fragte sie wieder, und sie verneinte die Frage. Als der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sie zum dritten Mal fragte, nickte sie zustimmend. Darauf ließ der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, den Mörder des Mädchens mit zwei Steinen töten. [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 27/Hadithnr. 3 (3165)] |
`Imran Ibn Hussain, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Ein Mann, der (Ya`la Ibn Munya oder Ibn Umayya) hieß, bekämpfte einen anderen Mann. Einer von ihnen biss dem anderen in die Hand. Dieser riss seine Hand aus dem Mund seines Widersachers, und ein Schneidezahn brach dabei heraus - Ibnal Muthanna sagte: (zwei Schneidezähne) - Anschließend wandten sie sich mit ihrem Problem an den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm. Er rief: Beißt der eine von euch genauso, wie der Kamelhengst es tut? Dir steht dafür keine Entschädigung zu! [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 27/Hadithnr. 4 (3168)] |
Anas, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Umm Haritha, die Schwester von Ar-Rabi` verwundete eine Person. Sie gingen zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, damit er zwischen ihnen urteilt. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Widervergeltung, die Widervergeltung! Da sagte Umm Ar-Rabi`: O Gesandter Allahs, wird die Widervergeltung an Soundso geübt? Bei Allah, an ihr wird keine Widervergeltung geübt! Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Gepriesen sei Allah, Umm Ar-Rabi`, die Widervergeltung ist die Pflicht Allahs. Sie erwiderte: Nein, bei Allah, Es wird nie an ihr die Widervergeltung geübt! Er (der Überlieferer) sagte: Sie wiederholte es, bis sie (die Verletzte und seine Leute) das Blutgeld annahmen. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Unter den Dienern Allahs gibt es jene, deren Bitte, wenn sie Allah beschwören, von Ihm erhört wird. [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 27/Hadithnr. 5 (3174)] |
`Abdullah Ibn Mas`ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass es nichts anbetungswürdigeres gibt außer Allah, und dass ich der Gesandte Allahs bin, darf nicht vergossen werden, außer in einem von drei Fällen: Im Fall der Unzucht durch einen, der geheiratet hat, im Fall der Widervergeltung für Mord und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst. [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 27/Hadithnr. 6 (3175)] |
`Abdullah Ibn Mas`ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Kein Mensch wird ungerecht ermordet, ohne dass der erste Sohn Adams einen Teil derartigen Schuld mit trägt, denn er war der erste Mensch, der einen Mord beging. [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 27/Hadithnr. 7 (3177)] |
`Abdullah Ibn Mas`ud, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Das erste, über das zwischen den Menschen am Tage der Auferstehung gerichtet werden wird, ist das Blutvergießen! [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 27/Hadithnr. 8 (3178)] |
Abu Bakra, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Zeit vollzog ihren Kreislauf und kehrte zu der Form zurück, als Allah den Himmel und die Erde schuf. Das Jahr besteht aus zwölf Monaten, darunter sind vier heilige Monate, an denen ein Krieg zu führen verboten ist. Drei folgen einander, und zwar Dhul-Qi`da, Dhul-Hidscha und Muharram. Der vierte ist Ragab vom Modhar, und er und liegt zwischen Dschumada und Scha`ban. Dann sagte der Prophet: Welcher Monat ist dieser? Wir erwiderten: Allah und sein Gesandter wissen am besten. Der Prophet schwieg eine Weile, so dass wir glaubten, dass er den Monat anders nennen würde. Dann sagte er: Ist er aber nicht Dhul-Hidscha? Wir sagten: Doch! Der Prophet sagte weiter: Welches Land ist dieses? Wir sagten: Allah und sein Gesandter wissen am besten. Er schwieg eine Weile, bis wir glaubten, dass er es anders nennen würde. Dann sagte er: Ist es aber nicht Al-Balda (einer der Namen von Makka?) Wir sagten: Doch! Der Prophet sagte weiter: Welcher Tag ist dieser? Wir sagten: Allah und sein Gesandter wissen am besten. Er schwieg eine Weile, so dass wir glaubten, dass er ihn anders nennen würde. Er sagte endlich: Ist er aber nicht der Nahr-Tag, (an dem die Pilger die Opfertiere schlachten)? Wir sagten: Doch, Gesandter Allahs! Da sagte er: Euer Blut, euer Eigentum (Muhammad, ein anderer Überlieferer, sagte: Ich glaube, er sagte auch eure Ehre), sind unter euch genauso heilig und unverletzlich, wie dieser Tag, in diesem eurem Monat, in dieser eurer Ortschaft. Ihr werdet Allah aber treffen, und Er wird euch nach euren Taten fragen. So kehrt nach mir nicht zum Unglauben und zur Abweichung vom rechten Weg, indem die einen von euch die Nacken der anderen abschlagen. Der Anwesende soll dem Abwesenden davon berichten, denn es mag sein, dass der Anwesende einem anderen berichtet, der dies mehr begreift als er selbst. [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 27/Hadithnr. 9 (3179)] |
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Es gab (einmal) zwei Frauen aus dem Stamm Huthail. Eine von den beiden schlug die andere, so dass sie abortiert wurde. Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, gab das Urteil, dass das halbe Zehntel vom Blutgeld eines Sklaven oder einer Sklavin zu bezahlen ist. [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 27/Hadithnr. 10 (3183)] |