Das Buch der Schwüre (Al-Qasama), der Bekämpfer (Al-Muharibin), der Vergeltung und des Blutgelds |
Al-Mughira Ibn Schu`ba, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Eine Frau hat ihre Nebenfrau mit einer Stange aus einem Zelt (aus Haartuch) erschlagen, als sie schwanger war. Eine von den beiden Frauen gehörte zu dem Stamm Lihyan. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, beauftragte die Verwandten der Mörderin, das Blutgeld der Getöteten und das Zehntel des Blutgeldes eines Sklave für das, was in ihrem Mutterleib (Bauch) war, zu bezahlen. Ein Mann von den Verwandten der Mörderin sagte: Sollen wir ein Blutgeld für jemanden bezahlen, der weder aß noch trank noch einen Schrei machte, dieser ist nichts. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Das ist Reimprosa wie die der Beduinen. Und er verpflichtete sie, das Blutgeld zu bezahlen. [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 27/Hadithnr. 11 (3186)] |
Der Hadith von Al-Mughira Ibn Schu`ba und Muhammad Ibn Maslama, Allahs Wohlgefallen auf beiden: `Umar Ibn Al-Khattab fragte die Leute nach dem Blutgeld für den Abortus einer Frau. Al-Mughira Ibn Schu`ba sagte: Ich war dabei anwesend, als der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, das Urteil fiel, dass das halbe Zehntel des Blutgeldes eines Sklaven oder einer Sklavin der Familie der Getöteten zu bezahlen ist. `Umar sagte: Bring mir einen Mann, der bezeugt, dass der Prophet das gesagt hat. Muhammad Ibn Maslama bezeugte, dass er den Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, sah als er dieses Urteil sprach. [Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 27/Hadithnr. 12 (3188)] |