Sahīh Muslim Logo

Das Sahīh Muslim (Arabisch: صحيح مسلم / DMG: Ṣaḥīḥ Muslim) von Imām Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Ḥadīṯ-Sammlung. Es gilt nach Ṣaḥīḥ al-Buchārī als das zuverlässigste Ḥadīṯbuch und ist eine der sechs kanonischen Ḥadīṯ-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imām Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Ṣaḥīḥ Muslim „umfasst 7275 Aḥadīṯ, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

SUCHE:
Anzahl der Ahadith: : 16   |   Angezeigt:   11-20   |    Übersicht


كِتَاب الْحُدُودِ
Das Buch des Strafrechts


Der Hadith von `Abdullah Ibn Abu Aufa, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Asch-Schaibany berichtete: Ich stellte `Abdullah Ibn Abu Aufa folgende Frage: Hat der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, die Steinigungsstrafe angewendet? Er entgegnete: Ja! Ich fragte ihn weiter: War das vor oder nach der Offenbarung der Sure An-Nur (Nr.24)? Er sagte: Ich kann mich nicht erinnern!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 28/Hadithnr. 11 (3214)]


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: Wenn die Sklavin von einem unter euch die Unzucht beging, und dies wurde klar, dann soll er ihr die Strafe verabreichen (einhundert Peitschenhiebe) und sie danach nicht mehr tadeln. Wenn sie wieder die Unzucht beging, soll er ihr noch einmal die Strafe verabreichen und sie danach nicht tadeln. Wenn sie die Unzucht zum dritten Mal beging, und dies wurde klar, soll er sie verkaufen, auch wenn sie nur gegen einen Strick aus Haar verkauft wird.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 28/Hadithnr. 12 (3215)]


Der Hadith von Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm: Ein Mann, der Wein getrunken hatte, wurde dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, gebracht. Der Prophet verabreichte ihm etwa vierzig Peitschenhiebe mit zwei Palmzweigen (deren Blätter entrissen wurden).

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 28/Hadithnr. 13 (3218)]


Abu Burda Al-Ansary, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, folgendes sagen: Keinem wird eine Strafe von mehr als zehn Peitschenhieben verhängt, es sei denn, dass es sich um eine Straftat handelt, deren Strafe von Allah bereits festgesetzt wurde.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 28/Hadithnr. 14 (3222)]


`Ubada Ibn As-Samit, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu uns in einer Versammlung: Leistet mir den Treueschwur, dass ihr Allah weder etwas zur Seite stellt, noch Unzucht begeht, noch stehlt, und dass ihr niemanden tötet, dessen Leben Allah unverletzt gemacht hat, außer wenn dies gemäß dem Recht Allahs geschieht. Wer von euch dies erfüllt, der hat seinen Lohn von Allah zu erwarten; und wer immer etwas davon begeht und dafür eine Strafe in dieser Welt erleidet, so gilt diese als eine Sühne dafür. Begeht einer aber eine Tat davon und wird von Allah vor der Öffentlichkeit geschützt, so ist das Urteil bei Allah: Wenn Er will, vergibt Er ihm, und wenn Er will, bestraft Er ihn.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 28/Hadithnr. 15 (3223)]


Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn ein Tier (ein frei weidendes Vieh) irgendeinen Schaden verursacht, obliegt seinem Besitzer keine Entschädigung. Wenn einer in einen Brunnen oder in ein Bergwerk fällt, obliegt dem Besitzer des Brunnens oder des Bergwerks keine Entschädigung. Das Fünftel soll in den Bodenschätzen entrichtet werden.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 28/Hadithnr. 16 (3226)]

Ṣaḥīḥ Muslim Component v4.2   |   © 2002 - 2024 by Idris Fakiri

Islam Datenbank

Islam Datenbank (kurz IslaDa) ist eine Plattform, die eine Wissensdatenbank mit deutschsprachigem Inhalt zu Qurʾān, Hadithe (Überlieferungen), Tafsir (Erläuterung des Qurʾān), Dua (Bittgebete), Arabischkurse und vieles mehr anbietet...