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Das Sahīh Muslim (Arabisch: صحيح مسلم / DMG: Ṣaḥīḥ Muslim) von Imām Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Ḥadīṯ-Sammlung. Es gilt nach Ṣaḥīḥ al-Buchārī als das zuverlässigste Ḥadīṯbuch und ist eine der sechs kanonischen Ḥadīṯ-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imām Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Ṣaḥīḥ Muslim „umfasst 7275 Aḥadīṯ, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

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Anzahl der Ahadith: : 56   |   Angezeigt:   21-30   |    Übersicht


كِتَاب الْإِمَارَةِ
Das Buch der Führerschaft


Der Hadith von Salma, Allahs Wohlgefallen auf ihm Yazid Ibn Abi `Ubaid berichtete; Ich fragte Salama: Worauf habt ihr dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, den Treueid am Tage der Hudaibiya geleistet? Er sagte: Auf den Tod!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 32/Hadithnr. 21 (3462)]


Der Hadith von `Abdullah Ibn Zaid, Allahs Wohlgefallen auf ihm, `Abbad Ibn Tamim berichtete, dass einer zu `Abdullah Ibn Zaid kam und sagte: Das da ist Ibn Hanzala, der den Leuten den Treueid leistet. `Abdullah fragte: Worauf? Er erwiderte: Auf den Tod. Da sagte `Abdullah: Ich leiste niemandem den Treueid auf den Tod nach dem Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 32/Hadithnr. 22 (3463)]


Der Hadith von Salma Ibnal Akwa`, Allahs Wohlgefallen auf ihm, Yazid Ibn Abi `Ubaid berichtete, dass Salma Ibnal Akwa` sagte: Als ich bei Al-Haggag eintrat, sagte er zu mir: O Ibnal Akwa`, hast du eine Kehrtwendung auf deinen Fersen gemacht, wobei du zum Leben in der Wüste zurückkehrtest? Ich erwiderte: Nein! Aber der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, erlaubte mir, mit den Beduinen zu leben.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 32/Hadithnr. 23 (3464)]


Mugasche` Ibn Mas`ud As-Sulamiy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete; Ich kam zum Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, um ihm den Treueid auf die Hidschra (die Auswanderung) zu leisten. Der Prophet sagte: Die Hidschra war aber vor der Eroberung von Mekka (d.h. es gibt keine Hidschra mehr). Du sollst mir aber den Treueid für den Islam, Dschihad (Kampf auf dem Wege Allahs) und gute Tat leisten.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 32/Hadithnr. 24 (3465)]


Ibn Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte am Tag der Eroberung (von Makka): (Von jetzt an) gibt es keine Hidschra (Auswanderung) mehr, sondern Dschihad (Kampf auf dem Wege Allahs) und Niyya (guter Vorsatz). Wenn ihr dann zum Aufbrechen aufgefordert werdet, dann brecht auf!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 32/Hadithnr. 25 (3467)]


`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, wurde nach der Hidschra (der Auswanderung) gefragt. Er sagte: Nach der Eroberung (von Makka) gibt es keine Hidschra mehr, sondern Dschihad (Kampf auf dem Wege Allahs) und Niyya (guten Vorsatz). Wenn ihr dann zum Aufbrechen aufgefordert werdet, dann brecht auf.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 32/Hadithnr. 26 (3468)]


Abu Sa`id Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete:
Ein Wüstenaraber fragte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, nach der Hidschra (der Auswanderung). Der Prophet erwiderte: O wehe dir! Sprichst du von der Hidschra? Die Sache der Hidschra ist aber schwer. Hast du Kamele? Der Mann erwiderte: Ja. Der Prophet fragte: Entrichtest du die Zakah (die Armensteuer) für sie? Der Mann erwiderte: Ja. Da sagte der Prophet: Dann weiter mit den guten Taten, sogar über die Seen, denn Allah läßt keine von deinen Taten hinfällig gehen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 32/Hadithnr. 27 (3469)]


`A´ischa, Gattin des Propheten, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
Die Gläubigen Frauen, die zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, auswanderten, pflegten ihm einen Treueid entsprechend dem folgendem Koranvers zu leisten:
„O Prophet, wenn gläubige Frauen zu dir kommen, um dir den Treueid zu leisten, dass sie Allah nichts beigesellen, nicht stehlen, keine Unzucht begehen, ihre Kinder nicht töten, keine Verleumdung vorbringen, die sie vor ihren (eigenen) Händen und Füßen ersinnen, und sich dir nicht widersetzen in dem, was recht ist, dann nimm ihren Treueid an und bitte Allah für sie um Vergebung. Gewiss, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.“
`A´ischa berichtete weiter: Diejenigen, unter den gläubigen Frauen, die sich dazu verpflichtet hatten, die haben den rechtmäßigen Treueid geleistet. Immer wenn die Frauen ihren Treueid darauf leisteten, sagte ihnen der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Geht los! Ich nehme euren Treueid an. Bei Allah, es geschah zu keiner Zeit, daß die Hand des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, beim Leisten des Treueids, die Hand einer (fremden) Frau berührt hat. Das geschah aber nur mündlich. `A´ischa berichtete weiter: Bei Allah, der Gesandte Allahs, ließ den Frauen keinen Treueid ablegen, außer zu dem, was Allah, Der Erhabene, ihm befahl, und bei Allah, seine Handfläche berührte keine Handfläche einer Frau. Wenn er ihren Treueid annahm, sagte er zu ihnen: Ich habe euren Treueid mündlich angenommen.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 32/Hadithnr. 28 (3470)]


`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
Wir pflegten, dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, den Treueid zu leisten, auf ihn zu hören und ihm zu gehorchen. Er pflegte, uns anzuweisen, dass man beim Leisten des Treueids sagen soll: Soweit ich zu leisten vermag!

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 32/Hadithnr. 29 (3472)]


Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete:
Am Tage der Uhud-Schlacht sah mich der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, während des Kampfes. Ich war damals vierzehn Jahre alt, jedoch erlaubte er mir nicht, an der Schlacht teilzunehmen. Am Tage der Khandaq-Schlacht erlaubte er mir aber an der Schlacht teilzunehmen, als er mich sah. Damals war ich ein Fünfzehnjähriger.

[Ṣaḥīḥ Muslim, Kapitel 32/Hadithnr. 30 (3473)]

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