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Das Sahīh Muslim (arabisch صحيح مسلم / ṣaḥīḥ Muslim) von Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820 - 875) ist eine wichtige Hadith-Sammlung. Es gilt nach Sahīh al-Buchārī als das zuverlässigste Hadithbuch und ist eine der sechs kanonischen Hadith-Sammlungen. Ihr Kompilator war ein Schüler von Imam Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Buchārī. Das Sahīh Muslim „umfasst 7275 Hadithe, d.h. ohne Wiederholungen 4000“.

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Anzahl der Ahadith: : 19   |   Angezeigt: : 1-10   |    Sahih Muslim Index


كِتَاب الْجُمُعَةِ
Das Buch des Freitagsgebets


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`Abdullah Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: Ich hörte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagen: Wenn einer von euch zum Freitagsgebet gehen will, dann soll er Ghusl (die Gesamtwaschung des Körpers) vornehmen.

[Sahih Muslim, Hadithnr. 1393/Kapitel 8]



`Umar Ibn Al-Khattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, befahl (den Muslimen), die Gesamtwaschung des Körpers vorzunehmen.

[Sahih Muslim, Hadithnr. 1395/Kapitel 8]



`Umar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn jemand von euch zum Freitagsgebet kommt, soll er vorher eine Gesamtwaschung des Körpers (Ghusl) vorgenommen haben.

[Sahih Muslim, Hadithnr. 1396/Kapitel 8]



Abu Sa`id Al-Khudriy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Die Gesamtwaschung des Körpers (Ghusl) am Freitag ist jedem Volljährigen Pflicht!

[Sahih Muslim, Hadithnr. 1397/Kapitel 8]



`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Die Leute kamen zum Freitagsgebet in Gruppen aus ihren Häusern in Al-`Awali (die Dörfern um Madina). Sie trugen Obergewänder, die mit Staub bedeckt wurden. Aus diesem Grund rochen sie unangenehm. Einer von ihnen kam zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, während er bei mir (zu Hause) war. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm: Ihr sollt an diesem Tag (Freitag) die Ganzwaschung vollziehen!

[Sahih Muslim, Hadithnr. 1398/Kapitel 8]



Der Hadith von Ibn `Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden: Er (Ibn `Abbas) erwähnte den Ausspruch des Propheten, Allahs Segen und Heil auf ihm, über die Gesamtwaschung am Freitag.

[Sahih Muslim, Hadithnr. 1401/Kapitel 8]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Jeder Muslim ist Allah gegenüber dazu verpflichtet, daß er sich alle sieben Tage einer Gesamtwaschung des Körpers unterzieht, wobei er sich den Kopf und den Körper wäscht.

[Sahih Muslim, Hadithnr. 1402/Kapitel 8]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wer am Freitag eine rituelle Gesamtwaschung (Ghusl) vornimmt und dann am Morgen (in die Moschee) geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Kamelstute opfert. Wer in der nächsten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Kuh opfert. Wer in der dritten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der einen gehörnten Bock opfert. Wer in der vierten Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der eine Henne opfert. Schließlich wer in der fünften Stunde geht, der hat denselben Lohn wie derjenige, der ein Ei opfert. Wenn der Imam in Erscheinung tritt, dann kommen die Engel, um die Predigt zuzuhören.

[Sahih Muslim, Hadithnr. 1403/Kapitel 8]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: Wenn du (in der Moschee) am Freitag zu deinem Gefährten (Hör zu!) sagst, während der Imam die Predigt hält, dann hast du damit nur ein sinnloses Gerede gemacht.

[Sahih Muslim, Hadithnr. 1404/Kapitel 8]



Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sprach (von den Zügen) des Freitags und sagte (in diesem Zusammenhang): Es gibt im Verlaufe dieses Tages eine Zeitspanne, in welcher sich kein muslischer Diener im Gebet befindet und Allah um etwas bittet, ohne daß Allah ihm das gibt, worum er bittet.

[Sahih Muslim, Hadithnr. 1406/Kapitel 8]



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